Der
Equidenpass ist gemäß
Viehverkehrsordnung seit 01. Juli 2000 Pflicht für jeden
Einhufer. Er dient als Dokument zur Identifizierung. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) wurde von der Behörde mit der Ausstellung und Verwaltung der Equidenpässe beauftragt, er ist jedoch auch bei den zuständigen Zuchtverbänden oder Landeskommissionen erhältlich.
Der Tierhalter stellt einen Antrag, erhält einen Vordruck, und schickt diesen ausgefüllt, eventuell auch mit Fotos, an die ausstellende Instanz zurück. Dabei muß er sein Pferd in die Rubrik
Schlachttier oder
Nichtschlachttier einordnen, was jeweils mit Vor- und Nachteilen verbunden ist. Besonderer Wert wird auf die eindeutige Erfassung besonderer Kennzeichen (
Abzeichen, Wirbel, Brände, Narben) durch einen Tierarzt gelegt. Einhufer, die in einem
Zuchtbuch eingetragen sind oder dort vermerkt sind und eingetragen werden können, erhalten einen
roten Equidenpass. Alle anderen erhalten einen
grünen Pass. Der Equidenpass ist übrigens lebenslang gültig.
Die aktive Kennzeichnung des Pferdes durch Mikrochip oder Nummernbrand (das Pferd erhält eine 15-stellige
Lebensnummer) ist für Zucht- und Turnierpferde vorgeschrieben, für Freizeitsportpferde jedoch nicht – sie wird aber von der FN empfohlen. Die Kosten für den Pass betragen ca. 50 Euro, bei Turnierpferden bis zu 160 Euro.
Kauf, Verkauf oder Schlachtung eines Pferdes ohne Equidenpass ist Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld in vierstelliger Höhe bedacht werden. Der Equidenpass muß bei jedem Transport mitgeführt werden und ist kein Nachweis für die Eigentumsverhältnisse .