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 Entscheidung des FEI-Rechtsausschusses
Ludger Beerbaum disqualifiziert / Freispruch für Bettina Hoy
Datum der Nachricht: 19.12.2004
Lausanne/SUI (fn-press). Nach einer Anhörung der betroffenen Reiter fällte der Rechtsausschuss der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI) seine Entscheidung in den Fällen positiver Medikationskontrollen der Pferde Goldfever (Reiter: Ludger Beerbaum, Riesenbeck) und Ringwood Cockatoo (Reiterin: Bettina Hoy, Gatcombe/Rheine) anlässlich der Olympischen Spiele in Athen. Das Ergebnis lautete Disqualifikation von Ludger Beerbaum und Freispruch für Bettina Hoy.

Im Fall Goldfever, dessen Medikationsprobe das Vorhandensein der im Wettkampf verbotenen Substanz Betamethason ergeben hatte, sprach der FEI-Rechtsausschuss eine Disqualifikation von den in Athen erzielten Ergebnissen aus. Darüber hinaus wurde gegen den Reiter ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Schweizer Franken verhängt, weil er seine Pflicht zur Anzeige der Behandlung des Pferdes verletzt habe. Ferner hat der Reiter die Kosten der Analyse der B-Probe in Höhe von 750 Schweizer Franken zu tragen. Der FEI-Rechtsausschuss akzeptierte die Aussage des Reiters, dass es nicht in seiner Absicht gelegen habe, das Regelwerk zu verletzen. Der FEI-Rechtsausschuss stellte ferner in seiner Begründung fest, dass der Reiter mit der Medikation weder die Gesundheit seines Pferdes gefährdet habe, noch versucht habe, sich einen Vorteil bei den Olympischen Spielen zu verschaffen.

Wird die Disqualifikation von Goldfever und Ludger Beerbaum rechtskräftig, verliert die deutsche Springreitermannschaft ihre in Athen gewonnene Mannschafts-Goldmedaille und erhält statt dessen die Bronzemedaille.

Im Fall Ringwood Cockatoo, dessen Medikationsprobe das Vorhandensein eines Abbaustoffes der im Wettkampf verbotenen Substanz Diphenhydramin ergeben hatte, sprach der FEI-Rechtsausschuss die Reiterin frei. Nach Ansicht des Rechtsausschusses trägt Bettina Hoy keinerlei Verschulden am Zustandekommen der positiven Probe. Die Medikation des Pferdes war seinerzeit erfolgt, nachdem der deutsche Mannschaftstierarzt eine mündliche Erlaubnis eines Tierarztes der Olympischen Pferdeklinik zur Behandlung des Pferdes mit der entsprechenden Substanz erhalten hatte.

Reinhardt Wendt, Geschäftsführer des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei (DOKR), in einer ersten Stellungnahme zur Entscheidung: „Ich bin erleichtert, dass beide Fälle nicht als Doping bewertet wurden, so, wie es unser nationales Regelwerk auch vorsieht. Tief enttäuscht bin ich, dass Ludger Beerbaum dennoch disqualifiziert wird. Das heißt, er und seine Mannschaftskollegen müssen ihre Goldmedaillen zurück geben. Für Bettina Hoy und ihre Mannschaftskollegen freue ich mich, dass ihre persönliche Unschuld voll anerkannt wurde.“

Quelle: FN
 
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