Warendorf (fn-press). Durch das Inkrafttreten der Agrarreform und einer damit einhergehenden Änderung der Förderrichtlinien der Europäischen Union (EU) können ab diesem Jahr auch „reine“ Pferdehaltungsbetriebe Geld aus Brüssel erhalten. Die gepachteten oder eigenen Weiden (Grünlandflächen) müssen dabei nach bestimmten Kriterien bewirtschaftet werden (Einhaltung von EG-Verordnungen sowie von Richtlinien aus den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, tierische Gesundheit und Tierschutz). Jeder Inhaber eines Betriebes, der landwirtschaftliche Flächen bewirtschaftet, ist anspruchsberechtigt, das gilt auch für gepachtete Betriebe/Flächen.
Die Mindestgröße der vom EU-Kontrollsystem erfassbaren, förderfähigen Flächen beträgt 0,3 Hektar (Unterschiede in den Bundesländern sind möglich). Betriebsinhaber, die bislang keine landwirtschaftlichen Direktzahlungen erhalten haben, können sich bei den zuständigen Agrarbehörden registrieren lassen. Der Förderantrag sollte bis
Mitte Mai 2005 eingereicht werden. Ausführliche Informationen zu den Zahlungsvoraussetzungen und Antragsformulare erteilt die Agrarbehörde (in der Regel Landwirtschaftskammern oder Landwirtschaftsämter) des jeweiligen Bundeslandes.
Quelle:
FN