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 Medikationsfall Shutterfly
FEI-Entscheidung im Fall Meredith Michaels-Beerbaum
Datum der Nachricht: 24.04.2005
London/GBR (fn-press). Im Fall der positiven Medikationskontrolle des Pferdes Shutterfly der Reiterin Meredith Michaels-Beerbaum (Thedinghausen) beim Finale des Weltcups Springen 2004 in Mailand/Italien traf das Rechtsgremium (Judicial Committee) der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI) bei einer Anhörung in London folgende Entscheidung:

Das Judicial Committee der FEI hat am 7. April in London in der Angelegenheit FEI gegen Meredith Michaels-Beerbaum eine Anhörung abgehalten. Gegenstand war das Auffinden eines Metaboliten (Abbaustoffs) von Acepromazin in der Urinprobe des Pferdes Shutterfly, geritten von Meredith Michaels-Beerbaum (GER), die während des Finales des Weltcups in Mailand (21. bis 25. April) genommen worden war. In der rund zehnstündigen Verhandlung würdigte das Judicial Committee die Argumente, Beweismittel, Zeugenaussagen und Expertenmeinungen beider Partein. Für die FEI traten dabei Dr. Bonnaire (Frankreich) und Dr. Sluyter (Schweiz) auf. Als Sachverständige der verantwortlichen Person (= Meredith Michaels-Beerbaum) traten Dr. Bigler (Schweiz) sowie Dr. Cronau (Bochum) auf. Die Beweismittel umfassten darüber hinaus zahlreiche schriftliche Expertenmeinungen und Zeugenaussagen.

Das Judicial Committee räumte ein, dass gewisse Verfahrensunregelmäßigkeiten auftraten, die so ausgelegt werden könnten, dass sie die prozessualen Rechte der verantwortlichen Person im Hinblick auf die gelten Vorschriften und die Ergebnisse beeinflussten. Dies bezieht sich besonders auf das Fehlen eines Zeugen der verantwortlichen Person bei der Analyse der B-Probe.

Das Judicial Committee erkannte die Übereinstimmung der beiden Parteien darin an, dass die verantwortliche Person nicht mit Absicht versucht hat, die Leistung des Pferdes zu beeinflussen.

Basierend auf den Beweismitteln und Aussagen stellte das Judicial Committee den Vorgang ein und sprach die verantwortliche Person von jeder Rechtsverletzung, die Gegenstand dieses Verfahrens war, frei.

Das Judicial Committee akzeptierte die Vereinbarung, dass beide Parteien ihre eigenen Kosten tragen und keine Rechtsmittel einlegen werden.

Die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) wird nun prüfen, ob ein nationales Disziplinarverfahren gegen die Reiterin fortzuführen ist.

Quelle: FN
 
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