Berlin (fn-press). Nachdem Mitte Februar bereits im Bundestag die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP für das „Gesetz zur Reform der hufbeschlaglichen Regelungen“ gestimmt hatten, gab nun auch der Bundesrat seine Zustimmung. Damit kann das neue Gesetz, für das sich auch die Deutsche Reiterlichen Vereinigung (FN) ausgesprochen hatte, zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Das Gesetz löst eine Regelung aus dem Jahr 1940 ab und hat zum Ziel, das Qualifikationsniveau für Hufschmiede und Barhufpfleger zu verbessern und zu vereinheitlichen. Mit der Zustimmung des Bundesrates können nun auf Grundlage des neuen Gesetzes entsprechende Ausbildungsverordnungen erlassen werden.
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