Warendorf (fn-press). Auch Pferdehalter ohne landwirtschaftlichen Betriebsstatus können Gelder von der Europäischen Union (EU) aus Brüssel bekommen. Voraussetzung ist, dass sie eine förderfähigen Grünlandfläche von mindestens 0,3 Hektar bewirtschaften und dass sie einen Mindestbetrag von 100 Euro Prämie erreichen. „Dieses Förderprogramm mit dem Namen „EU-Agrarreform 2005“ legte die EU im vergangenen Jahr auf. Die Förderung steht in reduzierter Form auch dieses Jahr noch als „EU Agrarreform 2006“ zur Verfügung.
„Damit haben auch Pferdehalter und Pferdehaltungsbetriebe, die die Förderung 2005 verpasst haben, die Möglichkeit, Geld aus Brüssel zu bekommen“, sagt Diana Koch (Warendorf), Mitarbeiterin der Abteilung Umwelt und Pferdehaltung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).
Die gepachteten beziehungsweise eigenen Weiden müssen dabei nach bestimmten Kriterien bewirtschaftet werden: Einhaltung von EG-Verordnungen sowie von Richtlinien aus den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, tierische Gesundheit und Tierschutz. Jeder Pferdehalter, der landwirtschaftliche Flächen bewirtschaftet, ist anspruchsberechtigt. Das gilt auch für gepachtete Betriebe/Flächen. Voraussetzung ist aber, dass der Pferdehalter/Betriebsinhaber über sogenannte „Zahlungsansprüche“ verfügt. Der Antrag auf Zuteilung von Zahlungsansprüchen muss bis zum 15. Mai 2006 gestellt werden! Die Erstantragsteller erhalten in diesem Jahr noch 50 Prozent der Förderung. Ausnahmen gibt es für Härtefälle, die im Einzelnen geprüft werden. Wer erst 2007 mitmacht, bekommt nur noch 30 Prozent. Detaillierte Informationen finden sich in der Broschüre zur „Agrarreform 2006“, die auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirt-schaft und Verbraucherschutz (BMELV) heruntergeladen werden kann (
www.bmelv.de). Ausführliche Informationen zu den Zahlungsvoraussetzungen und Antragsformulare gibt es bei der Agrarbehörde - in der Regel Landwirtschaftskam-mer oder Landwirtschaftsamt - des jeweiligen Bundeslandes.
„Im Agrarbereich gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten auf Europa-, Bundes-, Länder-, Kreis- und kommunaler Ebene: Dorferneuerung und -entwicklung, regionale Vermarktung, Agrarinvestitionsförderung, Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen Bereich. Wir empfehlen allen Pferdehaltern und Pferdehaltungsbetrieben, sich bei ihren Agrarbehörden oder Kreisverwaltungen schlau zu machen“, rät Diana Koch. Interessant könnte aus ihrer Sicht auch die sogenannte ELER-Verordnung - „Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ - werden, die vor allem die Entwicklung der ländlichen Räume zum Ziel hat. Das Programm ist für 2007 bis 2013 geplant. ELER hat unter anderem auch die Stärkung touristischer Aktivitäten, die Förderung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen, die Verbesserung der kulturellen und freizeitbezogenen Aktivitäten sowie der dazu gehörigen Infrastruktur zum Ziel. „Das Angebot ist also groß, aber auch unübersichtlich, da viele Förderprogramme – meist zeitlich begrenzt - am Markt sind. Antragsfristen müssen eingehalten werden und verschiedene Behörden/Institutionen sind zuständig. Ein weiteres Problem für Betriebsinhaber ist, dass Informationen zu aktuellen Programmen entweder nicht zur Kenntnis oder als nicht zutreffend wahr genommen werden. Es bedarf also einiger Recherche und Ausdauer, um das Endziel „Fördermittel“ zu erreichen. Ansprechpartner können die Kommunen, Kreise und Agrarbehörden sein“, fasst Diana Koch zusammen.
Quelle: FN