Friedrichshafen (fn-press). Im Rahmen der Jahrestagung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Friedrichshafen beschloss der Beirat Sport folgende Änderungen der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO):
Pferde, die an Voltigier-Leistungsprüfungen teilnehmen, müssen ab dem 1. Januar 2007 gemäß § 16 LPO als Turnierpferde bei der FN eingetragen sein. Der Beschluss basiert auf dem Antrag der Bundesjugendleitung und des Disziplinbeirats Voltigieren. Mit der Maßnahme soll ein Finanzierungsbeitrag für die gestiegenen Kosten des Voltigiersports geleistet werden. Ursache der Kostensteigerung sind grundlegende Veränderungen des internationalen Reglements, dem das nationale Regelwerk angepasst werden musste.
Im Rahmen eines Pilotprojektes im Hinblick auf die LPO 2008 dürfen ab sofort in Qualifikationsprüfungen zu den Bundeschampionaten des Deutschen Springpferdes und des Deutschen Springponys sowie bei den Bundeschampionaten selbst als Beinschutz der Hintergliedmaßen nur noch Gamaschen verwendet werden, die folgenden Normen entsprechen: glatte Innenstruktur ohne Aufwölbung, Klettverschlüsse mit einer Mindestbreite von fünf Zentimetern, Riemen- oder Schnallenverschlüsse sind nicht gestattet, die Schale der Gamasche muss am Fesselkopf anliegen (nicht am Röhrbein) und rundum geschlossen angebracht werden, die Länge der Gamasche an der Innenseite darf maximal 15 Zentimeter betragen, zusätzlicher oder anderweitiger Beinschutz (Bandagen oder Sprungglocken) ist nicht zugelassen. Die Bestimmung gilt auch für das Überwinden von Hindernissen auf dem Vorbereitungsplatz.
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