Die aktuelle Zuchtverbandsordnung ist da Datum der Nachricht: 25.06.2007 Warendorf (fn-press). Die neue Zuchtverbandsordnung (ZVO) ist da. Ab sofort ist die aktuelle Fassung der ZVO als CD-Rom bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Warendorf erhältlich. Darin enthalten sind alle anlässlich der FN-Jahrestagung in Rostock von den Vertretern der Zuchtverbände beschlossenen Änderungen.
Die ZVO koordiniert die züchterische Arbeit der FN-Mitgliedsverbände und gibt als Rahmenrichtlinie einheitliche Mindestanforderungen vor, unter anderem für die Ausgestaltung der Zuchtprogramme, die Unterteilung und Führung von Zuchtbüchern, die Ausstellung von Zuchtbescheinigungen sowie für die Identitätssicherung aller in den Zuchtbüchern eingetragenen Pferde. In der ZVO ist auch die Durchführung von Leistungsprüfungen, Körungen, Zuchtwertschätzung und Zuchtbucheintragungen beschrieben. Hinzu kommen Informationen zu EU-Bestimmungen sowie nationalen Gesetzen und Verordnungen, die die Pferdezucht betreffen.
Betroffen von Veränderungen in der aktuellen Fassung der ZVO sind vor allem die Rahmenbestimmungen für die Populationen der deutschen Reitpferdezucht. So wurde bei den Eintragungsbestimmungen in das Hengstbuch I für Hengste der Zuchtrichtung Rennpferd beschlossen, das erforderliche Generalausgleichsgewicht (GAG) um zehn Kilogramm zu reduzieren. Somit erfüllen diese Hengste nun die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung für die Zuchtrichtung Reitpferd auch dann, wenn sie in Flachrennen ein GAG von mindestens 70 oder in Hindernisrennen von mindestens 75 Kilogramm oder mindestens ein GAG von 65 in Flachrennen beziehungsweise 70 Kilogramm in Hindernisrennen bei mindestens 20 Starts in insgesamt drei Rennzeiten erreicht haben.
Geändert haben sich auch die Bestimmungen der Hengstnamensvergabe bei der Eintragung in das Zuchtbuch. Ab jetzt werden Suffixe - Namenszusätze nach dem Hengstnamen - bei den Reitpferdehengsten zugelassen, die aber nicht bezogen auf Züchter oder Zuchtstätte geschützt sind. Diese Suffixe sowie Zusatzbuchstaben mit Bezug auf den Hengsthalter, die Zuchtstätte oder die Züchtervereinigung müssen von dem jeweiligen Zuchtverband akzeptiert werden und sind dann als fester Bestandteil des Hengstnamens von allen Zuchtverbänden bei Eintragung des Hengstes in das Zuchtbuch zu übernehmen, auch wenn der Hengst zwischenzeitlich den Besitzer wechselt.
Darüber hinaus sind die Besonderen Bestimmungen der Rasse des Islandpferdes an die internationalen Bestimmungen der Internationalen Föderation der Islandpferde-Vereine (FEIF) angepasst worden. Um die Vergleichbarkeit bei den Zuchtbewertungen zu verbessern, werden nun die Pferde nach den Regeln der internationalen Islandpferde-Zuchtordnung (FIZO) geprüft.
Die aktuelle ZVO kann gegen Einsendung von fünf Euro (bar oder Scheck) bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Abteilung FN-Service, Petra Schaffer, 48229 Warendorf angefordert werden.
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