Moers / Hamm / Gerlingen, 8. Oktober 2009 – Die Staatsanwaltschaft Moers hat dieser Tage im Verfahren gegen die Dressurreiterin Isabell Werth entschieden, dass es sich bei Doping nicht um einen tierschutzrelevanten Tatbestand handelt. Erst vor kurzem hat jedoch die Staatsanwaltschaft Münster in den Verfahren gegen Kutscher und Beerbaum entschieden, dass Doping als Verstoß gegen § 3 des Tierschutzgesetzes einzuordnen ist. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. legte heute wegen der juristisch abwegigen Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Moers Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm ein.
„Die NRW-Justiz sollte sich beim Thema Doping endlich um eine einheitliche Linie kümmern!“, so Dr. Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater von PETA Deutschland e. V. Die Tierrechtsorganisation kritisiert, dass die nordrheinwestfälische Strafjustiz von vornherein eine ablehnende Haltung gegen die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Reitsport-VIPs gezeigt hat. Bis heute hat es keine ordnungsgemäßen Ermittlungen gegeben.
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