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Die Pferdelebensversicherung
Datum der Nachricht: 01.11.2003
Ein weiterer sinnvoller Baustein zur Absicherung von Schäden am Pferd selbst kann eine Tierlebensversicherung für Pferde sein. Sie schützt sicherlich kein Pferd vor Erkrankungen und Unfällen, sie ersetzt dem Pferdehalter aber einen finanziellen Schaden bei Verlust (Tod, Nottötung, Diebstahl und Dienstunbrauchbarkeit) des Pferdes.

Es gibt eine ganze Reihe von verschiedenen Angeboten. Bei der Versicherung von Stuten, Fohlen und Aufzuchtpferden gilt es zu bedenken, dass ein möglichst nahtloser Versicherungsschutz besteht von der Bedeckung der Stute über das Fohlen bis in den Aufzuchtbereich hinein. Nur dann ist das Risiko für den Halter von Zuchtstuten wirklich abgedeckt. Um ein gutes, am Markt auch absetzbares Produkt zu erzeugen, sollte der entsprechende Hengst für die Zuchtstute ausgesucht werden. Die Kosten für die Bedeckung einer Stute in der Warmblutzucht (Reitpferde) liegen zwischen 300 und 1.500 Euro. Ein stolzer Preis, wenn im schlimmsten Fall kein lebendes Fohlen geboren wird.

Der Versicherungsmarkt bietet die Möglichkeit einer Tierlebensversicherung für Zuchtstuten.4 mit dem zusätzlichen Schutz beim Verlust der Leibesfrucht. Über eine solche Police kann folgendes abgesichert werden:

Zuchtstute
- Tod oder Nottötung infolge von Krankheit, Unfall, Trächtigkeit oder Geburt
- Diebstahl oder Abschlachten auf der Weide
- Feuerschäden ( z. B. Blitzschlag auf der Weide
- Transporte ( z. B. zur Deckstation, Fohlen- und Stutenschau)

Leibesfrucht
- Todgeburt des behaarten, mindestens 7 Monate alten Fötus
- Tod oder Nottötung des Fohlens innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt

Wichtig:

In der reinen Tierlebensversicherung für Fohlen beginnt der Versicherungsschutz ab dem 7. Lebenstag, sodass der Versicherungsschutz des Fohlens über die Police der Zuchtstute besondere Beachtung finden sollte. Darüber hinaus geben die Gesellschaften bei der Weiterversicherung des Fohlens (Vertragslaufzeit 1 Jahr ) in aller Regel einen Beitrags-nachlass auf die Fohlenversicherung. Bei vorzeitigem Verkauf des Fohlens wird der nicht verbrauchte Beitrag erstattet.
 
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