Im Fall des im vergangenen Jahr beim Weltcup-Finale Dressur in Göteborg im Rahmen einer Medikationskontrolle positiv getesteten Pferdes Rusty der Reiterin Ulla Salzgeber (Bad Wörishofen) hat heute die erste Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ein Urteil im nationalen Ordnungsverfahren gefällt.
Danach wird die Reiterin wegen fahrlässigen Turniereinsatz ihres Pferdes bei gleichzeitigem Vorhandensein einer nach § 67 a Ziffer 1 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) verbotenen Dopingsubstanz (Testosteron) zu einer Sperre von zwei Monaten verurteilt. Ferner hat sie eine Geldbuße in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen und die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Einspruchsmöglichkeit der Reiterin besteht bis eine Woche nach Zustellung des Urteils.
Im vorgeschalteten internationalen Verfahren hatte das Judicial Committee der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI) Ende Oktober vergangenen Jahres seine Entscheidung im Fall Rusty gefällt. Danach wurde gegen Ulla Salzgeber ein Bußgeld von 2.500 Schweizer Franken wegen Verstoßes gegen Artikel 1013 sowie Anhang IV der Veterinärmedizinischen Bestimmungen der FEI verhängt. Außerdem hatte sie die Verfahrenskosten in Höhe von 1.000 Schweizer Franken zu tragen. Ferner wurde sie vom Weltcup Finale in Göteborg, das sie gewonnen hatte, nachträglich disqualifiziert.
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