Ich wusste, das Du nen Anfall bekommst, wenn Du liest, das ich mich erst (vor)gestern damit auseinander setzen musste.....
Anke Rüsbüldt
Im Equidenpass, seit 2000 Pflicht für alle Pferde, entscheidet sich der Pferdebesitzer, ob sein Pferd ein Hobby- oder Nutztier ist. Über die Hälfte aller Pferde in Deutschland sind Nutztiere, also „lebensmittelliefernd“. Aufgrund des in diesem Fall wichtig werdenden Verbraucherschutzes gelten besondere Bestimmungen, wenn diese Tiere krank werden und Medikamente benötigen. Was beachtet werden muss, erklärt die Tierärztin Anke Rüsbüldt im folgenden Beitrag.
„Mein Pferd lahmt!“ – eine Feststellung, die leider viele Pferdebesitzer früher oder später aus eigener Erfahrung heraus kennen. Selbst das optimal gehaltene und gesündeste Pferd kann betroffen sein. Eine Lahmheit kann viele Ursachen haben: Neben Verletzungen, wie etwa einer Prellung, sind häufig Über- und Fehlbelastungen verantwortlich. Es kommt zu Entzündungen in Gelenken, an Sehnen oder im Bindegewebe. Wenn Gelenksentzündungen verzögert abheilen, kann z. B. auch eine Arthrose und dadurch eine chronische Lahmheit entstehen. Auch Kissing Spines – wenn sich die Dornfortsätze der Wirbel berühren und aneinander reiben – können zu schmerzhaften Entzündungen und Lahmheit führen. Eine Entzündung zeigt sich äußerlich durch Schwellung, die sich warm bis heiß anfühlt, durch eine Rötung der betroffenen Stelle (bei unbehaarter Haut) und durch mehr oder weniger starke Schmerzen, so dass das Pferd das betroffene Bein schont – es lahmt.
Aufpassen: Nutz- oder Hobbytier?
Keine Frage: Zum Wohle des Pferdes müssen die Lahmheit, oder vielmehr die Entzündung als Ursache sowie der Schmerz behandelt werden. Für die Behandlung von Entzündungen und Schmerz bieten sich moderne kortisonfreie Präparate zur Entzündungshemmung, sogenannte NSAIDs, an. Eines der gebräuchlichsten entzündungshemmenden Schmerzmittel ist Phenylbutazon. Doch aufgepasst: Dieser Wirkstoff ist, wie viele andere Wirkstoffe auch, nicht mehr bei lebensmittelliefernden Tieren zugelassen! Und von Geburt an gilt ein Pferd EU-weit zunächst einmal als Nutztier und damit als potenzielles Schlachttier. Der Besitzer kann sich aber auch anders entscheiden. Dafür gibt es seit dem Jahr 2000 den Equidenpass, den jeder Pferdeeigentümer für sein Pferd haben und sorgfältig führen muss. Im Arzneimittelanhang des Passes erklärt der Besitzer, ob er für das Pferd den Status „zur Schlachtung bestimmt“, also Nutztier, oder „nicht zur Schlachtung bestimmt“, also Hobbytier, wählt. Zusätzlich wird bei lebensmittelliefernden Tieren jeder Arzneimitteleinsatz einschließlich der Wartezeit in einem Bestandsbuch sorgfältig dokumentiert.
Wirkstoffbeschränkung bei Nutztieren
Hat sich der Besitzer für den Status „Nutztier“ entschieden, wird aus dem Pferd nicht zwangsläufig ein Lebensmittel, es kann am Ende seines Lebens trotzdem eingeschläfert und nicht geschlachtet werden. Wichtig ist der Status für die Therapie im Krankheitsfall, denn bestimmte Wirkstoffe, wie etwa das Schmerzmittel Phenylbutazon, dürfen dann aus Gründen des Verbraucherschutzes für das gesamte Pferdeleben nicht angewendet werden! Anders bei „Hobbytieren“: Hier gilt keine Wirkstoffbeschränkung. Pferde mit diesem Status dürfen aber auch nie als Lebensmittel verwendet werden, die Entscheidung ist unwiderruflich.
Im ersten Moment denkt nun sicher jeder Pferdeliebhaber, dann bekommt mein Pferd eben den Status „Hobbytier“, schließlich soll es etwa im akuten Lahmheitsgeschehen auch behandelt werden können. Wenn das Pferd jedoch durch sein Alter oder durch chronische Erkrankungen für das Hobby unbrauchbar wird, werden die Konsequenzen dieser Entscheidung deutlich. Das Tierschutzgesetz verbietet es, ein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten. Ein vernünftiger Grund bei einem Nutztier ist seine Verwertung als Lebensmittel. Beim Status „Hobbytier“ verliert der Eigentümer – übrigens auch alle späteren Besitzer dieses Pferdes – die alleinige Entscheidungsbefugnis, das Pferd töten zu lassen. Für die Tötung ist dann das Einverständnis des Tierarztes notwendig. Während beim „Hobbytier“ eventuelle Kosten für die Entsorgung des toten Tieres entstehen, erzielt das Pferd bei der Schlachtung zur Lebensmittelgewinnung sogar noch einen gewissen Restwert für den Besitzer.
Positivliste sichert Therapie der Nutztiere
Viele Besitzer entscheiden sich daher dafür, ihre Pferde, als lebensmittelliefernde Tiere zu belassen. In Deutschland haben diesen Status über die Hälfte aller Pferde. Für viele vor allem seltenere Einsatzgebiete, wie z. B. Herzerkrankungen oder in der Notfallmedizin, stehen allerdings keine für Lebensmitteltiere zugelassenen Arzneimittel zur Verfügung. Da selbstverständlich auch diese Tiere bei Entzündungen, Schmerzen, Lahmheit und selteneren Erkrankungen mit geeigneten Präparaten behandelt werden müssen, gibt es seit Ende 2006 in allen EU-Ländern die sogenannte „Positivliste“. Diese Liste enthält wesentliche Stoffe, die auch bei lebensmittelliefernden Tieren angewendet werden dürfen und die bei Einhaltung einer Sicherheitswartezeit von sechs Monaten für den Verbraucher völlig unbedenklich sind. Tierärzte und Pferdehalter können sicher sein, dass der Status als Nutztier durch diese Wirkstoffe nicht gefährdet wird. Die Wirkstoffe sind allerdings mit dem Hinweis auf die sechsmonatige Wartezeit bis zu einem möglichen Schlachttermin in den Equidenpass einzutragen.
Zur Behandlung von Entzündungen und Schmerzen bei Lahmheit gibt es jedoch auch gut verträgliche Arzneimittel, die von vornherein für lebensmittelliefernde Tiere zugelassen sind. Der moderne Wirkstoff Meloxicam (Metacam®, Firma Boehringer Ingelheim) gehört dazu. Dieser Wirkstoff hemmt die für die Entzündung verantwortlichen Enzyme und schont dabei Magen-Darm-Trakt und Nieren. Zu Behandlungsbeginn spritzt der Tierarzt gegebenenfalls eine Initialdosis, die Folgebehandlung übernimmt der Pferdehalter selbst. Dabei wird das süß schmeckende Präparat in flüssiger Form einfach einmal täglich über das Futter gegeben. Die mitgelieferte Dosierungsspritze mit Gewichtstabelle erleichtert das Abmessen der erforderlichen Menge.
Fazit
Pferdehalter sollten sich über die Vor- und Nachteile des Status ihres Pferdes im Equidenpass gut informieren und auch über die Konsequenzen der getroffenen Entscheidung Gedanken machen. Meistens merkt man die Auswirkungen des jeweiligen Status erst, wenn das Tier erkrankt. Dank moderner Wirkstoffe wie Meloxicam sowie der Positivliste muss aber niemand befürchten, sein potenziell lebensmittellieferndes Pferd könne etwa bei Lahmheit nicht optimal behandelt werden. Tierarzt und Halter müssen lediglich aufpassen, dass das Pferd nur die tatsächlich zugelassenen Wirkstoffe erhält. Mit Medikamenten allein ist es allerdings keinesfalls getan: Zusätzlich benötigt das Pferd natürlich auch die vom Tierarzt verordnete Ruhe bzw. schonende Aufbauarbeit. Schließlich muss das verletzte Gewebe nach dem Abklingen der Entzündung noch vollständig ausheilen, noch gereizte Gelenke und vor allem Sehnen und Bänder dürfen nicht zu früh belastet werden. Während dieser Zeit – das können einige Tage, oft auch Wochen sein – sind unkontrollierte Bewegungen oder starke Belastungen unbedingt zu vermeiden.
Der Equidenpass
Seit dem 1. Juli 2000 ist der Equidenpass Pflicht für jedes Pferd. Der Eigentümer beantragt diesen und führt ihn verantwortlich. Die rechtliche Grundlage dafür ist eine EU-Verordnung, die in Deutschland mit der Viehverkehrsordnung in nationales Recht umgesetzt wurde. Der Pass wird auf Anforderung durch die zuständige Zuchtorganisation oder bei nicht eingetragenen Pferden durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung ausgestellt. Er enthält insbesondere folgende Informationen über Herkunft, Besitz und Identität des betreffenden Tieres:
· Name und Adresse des Besitzers
· Beschreibung des Pferdes mit Angabe der Farbe und Abzeichen
· Graphische Eintragung der Abzeichen, Brände, Narben sowie mind. drei Wirbel
· Durchgeführte Impfungen
· Medikations- bzw. Identitätskontrollen
· Arzneimittelbehandlungen
· Erklärung des Besitzers zur späteren Nutzung (lebensmittelliefernd oder nicht)
Zusätzlich wird eine Eigentumsurkunde erstellt, die dem Inhaber des Dokumentes das Eigentum am Pferd bescheinigt.
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