Informationen zum Pferdeeinstellungsvertrag

Einige Informationen aus dem deutschen Rechtssystem, die für Euch interessant sein könnten

Informationen zum Pferdeeinstellungsvertrag

Beitragvon Silke » 02.12.2008 21:16

Die Bedürfnisse und Anforderungen an die Pferdehaltung sind sehr unterschiedlich. Während die einen ihr Pferd im Offenstall halten möchten, möchten die anderen ihr Pferd lieber in der Box stehen haben. Die einen möchten das Pferd selbst versorgen, die anderen möchten dies teilweise und wieder andere möchte für ihr Pferd eine Art „all inclusive“ haben. So unterschiedlich die Bedürfnisse und Erwartungen hier sind, so unterschiedlich sind auch die geschlossenen Verträge.

Häufig werden hier keine schriftlichen Verträge geschlossen. Dies ist aber – und das kann nicht oft genug betont werden – sehr ratsam aus Gründen den folgenden Gründen: Zum einen natürlich wie immer bei Verträgen, wegen des Beweises und der Überprüfung der Vollständigkeit. Bei Einstellungsverträgen, Weideverträgen, Pensionsverträgen etc. kommt aber hinzu, dass es hier keine gesetzliche Vorschrift gibt, die das nähere über einen solchen Vertrag regelt. Wenn es irgendwann zum Streit kommt, ist die rechtliche Situation und Beurteilung des Vertrages im Einzelfall sehr umstritten. Man macht es sich damit wesentlich einfacher, indem man bereits von Anfang an, den für sich selbst besten Vertrag schließt. Als Stallbetreiber beispielsweise kann es sinnvoll sein, einen Mietvertrag zu schließen, da dann ggfs. ein Vermieterpfandrecht besteht. Wenn es sich bei dem abgeschlossenen Vertrag jedoch um einen so genannten „Verwahrvertrag“ handelt, besteht kein Vermieterpfandrecht.

Natürlich bestehen im Rahmen der Vertragsfreiheit auch hier viele Möglichkeiten, um einen optimalen Vertrag zu gestalten.

Als wichtige Punkte in einem Einstellungsvertrag sollten auf jeden Fall geregelt sein:

· Leistungen des Stallbetreibers (welche Art der Einstellung stellt er zur Verfügung: Box, Offenstall, mit/ohne Koppel, Benutzung der Anlagen, wie Reitanlage etc.)
· Welches Pferd wird eingestellt, bei mehreren Pferden: wie viele werden eingestellt
· Verpflegung: Futter (Heu, Kraftfutter, wer füttert? Ist Futter inklusive?)
· Boxenpflege: wer mistet, wann und wie oft wir gemistet, ggfs. welches Einstreu wird verwendet etc.
· Entgelt: Höhe, wann ist dieses zu erbringen, ggfs. Erhöhung des Entgeltes
· Kündigung bzw. feste Vertragslaufzeit
· Haftung für Schäden (ganz wichtig, insbesondere bei Weideverträgen)

Der Stallbetreiber sollte auf jeden Fall darauf achten, dass der Pferdehalter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Den Vertrag sollte er sich vorlegen lassen.

Es gibt noch viele weitere Punkte, die in einen Einstallervertrag mit aufgenommen werden können, beispielsweise:

· Beritt
· Erkrankungen des Pferdes mitteilen, Impfungen vornehmen
· Pfandrecht des Stallbetreibers



Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch zur Verfügung.

Rechtsanwältin Nadine Jablonski
Kanzlei Prill & Fidler
Tel.Nr.: 07633 / 933 33 90
Fax: 07633 / 933 33 99
E-Mail: info@pferderechtsanwaeltin.de oder ra.jablonski@prill-fidler.de
http://www.pferderechtsanwaeltin.de oder http://www.prill-fidler.de
Loggt Euch in unsere Community ein! :-)
www.hallo-pferd.de/community
Benutzeravatar
Silke
Admin mit Tiertick
 
Beiträge: 1919
Registriert: 14.06.2005 20:00
Wohnort: Meinerzhagen

Zurück zu Rechts-Infos

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast