Ein Kaufvertrag sollte immer schriftlich geschlossen werden. Dies nicht nur aus Gründen der Beweissicherung, sondern vor allem auch deshalb, damit beide Parteien überprüfen können, ob an alle wichtigen Punkte gedacht wurde.
Im Vorfeld des Kaufvertrages sollte sich der Käufer zunächst klar werden, welche Anforderungen er an das Pferd stellt und wieviel er für das Pferd ausgeben möchte.
Die Suche nach dem „richtigen“ Pferd dauert oftmals lange. Wichtig ist auch hier, die Nerven zu behalten und sich vorhandene tierärztliche Untersuchungen als auch die Papiere zeigen zu lassen. Sollte kein Untersuchungsbericht vorliegen oder dieser schon älter sein, muss man überlegen, ob man eine Ankaufuntersuchung durchführen möchte. Auch besteht oft die Möglichkeit bei dem Tierarzt, der das Pferd untersucht hatte, nachzufragen.
Im Kaufvertrag selbst sollten dann unbedingt diese Punkte geregelt sein:
· Vertragspartner (also Käufer und Verkäufer, mit Name, Anschrift, Tel-Nr. etc.)
· Pferd (genaue Beschreibung, Name, Alter, etc. Equidenpass-Nummer)
· Kaufpreis und ggfs. Zahlungsmodalitäten (beispielsweise Anzahlung etc.)
Je nach Vertrag – und natürlich auch abhängig davon, ob man Käufer oder Verkäufer ist – ist es sinnvoll, weitere Ergänzungen und Regelungsinhalte in den Vertrag mit aufzunehmen wie beispielsweise:
· Aushändigung der Papiere (Equidenpass, Eigentumspapiere) als Nebenpflicht
· Beschaffenheitsvereinbarung des Pferdes/Verwendungszweck
· Ausschluss der Gewährleistung, soweit möglich
· Haftungsausschluss, soweit möglich
· Eigentumsvorbehalt des Verkäufers bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
· Verkürzung der Verjährung, soweit möglich
· Übergabe des Pferdes, Gefahrübergang
· Kostentragung einer eventuellen Kaufuntersuchung
· Kauf auf Probe
· Vertragliches Rücktrittsrecht
· Besuchs-/Informationsrecht des Verkäufers
· Ggfs. Vorkaufsrecht
· Ggfs. so genannte „Doping-Erklärung“
· Ggfs. Mitverkauf von Zubehör
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch zur Verfügung.
Rechtsanwältin Nadine Jablonski
Kanzlei Prill & Fidler
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