Ein Schutzvertrag wird häufig dann geschlossen, wenn ein älteres oder krankes Tier zu einem besonders günstigen Preis abgegeben werden soll.
Auch ein Schutzvertrag sollte grundsätzlich schriftlich gefasst werden. Dies ist im Streitfall – und meistens landen nur diese Streitfälle auf dem Schreibtisch des Anwalts – nicht nur aus Beweisgründen besser. Es hat auch den Vorteil, dass beide Parteien aus dem Vertrag genau sehen können, welche Rechte und welche Pflichten sie haben.
Im Schutzvertrag sollten auf jeden Fall folgende Punkte geregelt sein:
· Vertragsparteien (mit Name, Anschrift, Telefonnummer)
· Kaufgegenstand (Name, Lebensnummer, Alter, möglichst genaue Beschreibung des Pferdes)
· Grund, warum das Pferd günstig abgegeben wird (Krankheit, Alter, eingeschränkte Nutzbarkeit etc.). Hier kann es auch sinnvoll sein, eine konkrete Beschaffenheitsvereinbarung zu treffen
· Wie darf das Pferd in Zukunft genutzt werden?
· Wie soll das Pferd untergebracht werden (beispielsweise nur in Offenstallhaltung)
· Regelung bei Weitergabe des Pferdes (Schenkung oder Verkauf)
· Kaufpreis bzw. Schutzgebühr und Fälligkeit
· Übergabe des Pferdes: Zeit, Ort
· Regelung zu den Papieren des Pferdes, die mit übergeben werden (Eigentumsurkunde, Equidenpass etc.)
· Zeitpunkt des Gefahrübergangs
Häufig werden in solchen Verträgen auch Informations- und Besuchsrechte oder auch ein Vorkaufrecht vereinbart. Sinnvoll ist es auch, eine Vertragsstrafe zu vereinbaren.
Weitere mögliche Regelungspunkte sind:
· Beschaffenheitsvereinbarung
· Gewährleistungsausschluss
· Haftungsausschluss
· Verkürzung der Verjährungsfrist
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch zur Verfügung.
Rechtsanwältin Nadine Jablonski
Kanzlei Prill & Fidler
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