Doping- / Medikationsfälle

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Doping- / Medikationsfälle

Beitragvon Silke » 03.11.2007 16:12

Ich möchte hier unregelmäßig die Fälle, die ich finde, einstellen, um zu dokumentieren, dass viele Reiter bereits "betroffen" sind.

Kommentare natürlich erwünscht (sachlich!!).
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Beitragvon Silke » 03.11.2007 16:13

Warendorf (fn-press). Die 1. Kammer der FN-Disziplinarkommission sprach gegen den Reiter Guido Sperveslage (Dinklage) wegen fahrlässigen Einsatzes des Pferdes Louissin bei der Pferdeleistungsschau Lingen (12. bis 17. Juni 2007) bei gleichzeitigem Vorhandensein einer § 67 a Ziffer 2 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) im Wettkampf verbotenen Substanz folgende Ordnungsmaßnahme aus: Der Reiter wird wegen Verstoß gegen § 67 a Ziffer 2 LPO vom 16. Oktober 2007 bis einschließlich 16. Januar 2008 von allen Wettbewerben und Leistungsprüfungen ausgeschlossen. Gegen ihn wird eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro verhängt. Ferner hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Reiter hatte bei der Pferdeleistungsschau das Pferd Louissin gestartet. Eine anschließende Medikationskontrolle ergab das Vorhandensein der gemäß § 67 Absatz a Ziffer 2 LPO im Wettkampf verbotenen Substanz Phenylbutazon.

Die 1. Kammer der FN-Disziplinarkommission sprach gegen die Reiterin Julika Kohnen (Heiligenhaus) wegen fahrlässigen Einsatzes des Pferdes Darkling bei der Pferdeleistungsschau Mettmann (14. bis 15. April 2007) bei gleichzeitigem Vorhandensein einer § 67 a Ziffer 2 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) im Wettkampf verbotenen Substanz folgende Ordnungsmaßnahme aus: Die Reiterin wird wegen Verstoß gegen § 67 a Ziffer 2 LPO vom 16. Oktober 2007 bis einschließlich 16. Dezember 2007 von allen Wettbewerben und Leistungsprüfungen ausgeschlossen. Ferner hat sie die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Reiterin hatte bei der Pferdeleistungsschau das Pferd Darkling gestartet. Eine anschließende Medikationskontrolle ergab das Vorhandensein der gemäß § 67 Absatz a Ziffer 2 LPO im Wettkampf verbotenen Substanz Hydroxylidocain.
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Beitragvon Silke » 03.11.2007 16:13

Warendorf (fn-press). Die 2. Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) sprach gegen den Fahrer Jochen Neef (Mannheim) wegen fahrlässigen Einsatzes des Pferdes Niels bei der Pferdeleistungsschau Viernheim (19. bis 21. August 2005) bei gleichzeitigem Vorhandensein einer gemäß § 67 a Ziffer 1 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) verbotenen Dopingsubstanz (Hydroxyethylpromazin, Acepromazin) folgende Ordnungsmaßnahme aus: Der Fahrer wird vom 8. März bis 7. Juli von allen Wettbewerben und Leistungsprüfungen ausgeschlossen. Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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Beitragvon Silke » 03.11.2007 16:14

Warendorf (fn-press). Im Rahmen des nationalen Ordnungsverfahrens wegen der positiven Medikationskontrolle des Pferdes Goldfever (Reiter Ludger Beerbaum/Riesenbeck) bei den Olympischen Spielen 2004 in Athen hat die 1. Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) folgende Entscheidung gefällt: Der Reiter wird wegen fahrlässigen Einsatzes des Pferdes bei den Olympischen Spielen von Athen bei gleichzeitigem Vorhandensein des im Wettkampf verbotenen Arzneimittels Betamethason gemäß § 67 a, Ziffer 2 der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) für die Dauer von einem Monat von der Teilnahme an allen Pferdeschauen und Pferdeleistungsschauen ausgeschlossen. Die Sperre beginnt spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung. Der Reiter hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Ferner wurden gegen ihn eine Geldbuße von 1.000 Euro verhängt.

In der schriftlichen Urteilsbegründung führte die Disziplinarkommission unter anderem aus, dass das Strafmaß im nationalen Regelwerk bei solchen Fällen mindestens bei einem Monat liege. Die Disziplinarkommission hat im vorliegenden Fall ausnahmsweise entschieden, dass der betroffene Reiter die einmonatige Sperre in einem von ihm zu bestimmenden Zeitraum von sechs Monaten antreten kann. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass das internationale Verfahren vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS) erst im September 2005 beendet war und die daraufhin national tätige Disziplinarkommission im November 2005 noch weiteren Aufklärungsbedarf sah. Durch diese zeitliche Verzögerung bis ins Frühjahr 2006 sollen nach Ansicht der Disziplinarkommission dem Reiter in seiner sportlichen Disposition keine zusätzlichen Nachteile entstehen.
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Beitragvon Silke » 03.11.2007 16:15

Lausanne/SUI Warendorf (fn-press). Die Internationale Reiterliche Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI) hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) darüber informiert, dass die Medikationskontrolle des Pferdes Captain Clever (Reiter Andreas Ostholt/Warendorf), die anlässlich der Internationalen Vier-Sterne-Vielseitigkeit (CIC****) in Luhmühlen (16. bis 19. Juni) genommen worden war, eine positive A-Probe ergeben hat. Gefunden wurde in der Probe die verbotene Substanz Hydroxy-Lidocain. Hierbei handelt es sich nicht um eine Dopingsubstanz, sondern um ein im Wettkampf verbotenes Arzneimittel im Sinne der Liste II des Paragraphen 67 a 2 der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO).

Hierzu gibt der Reiter folgende Stellungnahme ab: „Nachdem ich über das positive Probeergebnis informiert worden bin, habe ich recherchiert, wie es dazu gekommen sein könnte. Für mich liegt die Erklärung des Ergebnisses darin, dass ich in der Woche vor dem Turnier in Luhmühlen meinem Pferd über mehrere Tage mit dem Gel Kamistad die Maulwinkel eingerieben habe, da es an dieser Stelle eine leichte oberflächliche Hautverletzung hatte. Ich wusste, dass das Gel für solche Behandlungen sehr gut geeignet ist und eine rasche Hautregeneration zustande bringt. Mir war auch bekannt, dass das Gel die im Wettkampf verbotene Substanz Lidocain enthält. Nach meinem damaligen Kenntnisstand ging ich davon aus, dass die Substanz nach vier Tagen, also noch vor Wettkampfbeginn, abgebaut sei. Deshalb habe ich das Gel am Samstag vor dem Wettkampf in Luhmühlen letztmals eingesetzt.

Nach meinem jetzigen Wissensstand habe ich damit äußerst fahrlässig und falsch gehandelt, auch unter dem Aspekt, dass ich als Leistungssportler im Spitzenbereich und Mitglied der Perspektivgruppe Vielseitigkeit eine gesteigerte Sorgfaltspflicht und Vorbildfunktion habe. Ich habe jedoch mit dieser Handlung keine Manipulation vornehmen wollen und meinem Pferd auch keinen Schaden zugefügt.

Die Ursache für diesen Vorfall ist ausschließlich in meinem eigenen Fehlverhalten begründet, da ich meiner Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen bin. Daher bin ich auch uneingeschränkt bereit, aus dieser fahrlässigen und falschen Handlungsweise die persönlichen Konsequenzen hinsichtlich des daraus resultierenden Ordnungsverfahrens zu ziehen.“
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Beitragvon Silke » 03.11.2007 16:15

Im Fall des im vergangenen Jahr beim Weltcup-Finale Dressur in Göteborg im Rahmen einer Medikationskontrolle positiv getesteten Pferdes Rusty der Reiterin Ulla Salzgeber (Bad Wörishofen) hat heute die erste Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ein Urteil im nationalen Ordnungsverfahren gefällt.

Danach wird die Reiterin wegen fahrlässigen Turniereinsatz ihres Pferdes bei gleichzeitigem Vorhandensein einer nach § 67 a Ziffer 1 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) verbotenen Dopingsubstanz (Testosteron) zu einer Sperre von zwei Monaten verurteilt. Ferner hat sie eine Geldbuße in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen und die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Einspruchsmöglichkeit der Reiterin besteht bis eine Woche nach Zustellung des Urteils.

Im vorgeschalteten internationalen Verfahren hatte das Judicial Committee der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI) Ende Oktober vergangenen Jahres seine Entscheidung im Fall Rusty gefällt. Danach wurde gegen Ulla Salzgeber ein Bußgeld von 2.500 Schweizer Franken wegen Verstoßes gegen Artikel 1013 sowie Anhang IV der Veterinärmedizinischen Bestimmungen der FEI verhängt. Außerdem hatte sie die Verfahrenskosten in Höhe von 1.000 Schweizer Franken zu tragen. Ferner wurde sie vom Weltcup Finale in Göteborg, das sie gewonnen hatte, nachträglich disqualifiziert.
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Beitragvon Silke » 03.11.2007 16:16

Lausanne/SUI (fn-press). Wie die Internationale Reiterliche Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI) in Lausanne auf ihrer Internet-Seite mitteilte, wies die Medikationskontrolle des Pferdes Idol de Reve (Reiter: René Tebbel/Emsbüren) anlässlich des CHIO Aachen (3. bis 8. Juli) ein positives Ergebnis auf. Die Analyse der A-Probe der elfjährigen Stute ergab eine Überschreitung des erlaubten Grenzwertes für die Dopingsubstanz Testosteron.
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Beitragvon Silke » 03.11.2007 16:16

Lausanne/SUI/Warendorf (fn-press). Wie die Internationale Reiterliche Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI) in Lausanne bekannt gab, war die bei den Europameisterschaften Springen in Mannheim (14. bis 19. August) genommene Medikationskontrolle des Pferdes Shutterfly negativ. Meredith Michaels-Beerbaum (Thedinghausen) hatte mit dem 14-jährigen Wallach bei der EM Silber mit der deutschen Mannschaft und Gold in der Einzelwertung gewonnen.

Bei der EM in Mannheim war das Pferd gemäß dem internationalen Regelwerk der FEI mit einer angezeigten Medikation an den Start gegangen, da es am 25. Juli im Rahmen einer routinemäßigen Kniebehandlung mit der Substanz Triamcinolon behandelt worden war.

Seit dem Jahr 2005 werden alle deutschen Championatspferde von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) schon im Trainingslager für das jeweilige Championat prophylaktisch getestet. Diese am 10. August genommene Probe wies noch eine minimale Konzentration der verabreichten Substanz auf. Um auch die letzte Wahrscheinlichkeit auszuschließen, bei der in der folgenden Woche stattfindenden EM unabsichtlich einen positiven Fall zu produzieren, wurde daraufhin gemäß dem Internationalen Regelwerk ein Formular mit den entsprechenden Informationen ausgefüllt und den für die EM zuständigen FEI-Tierärzten vorgelegt. Diese stimmten daraufhin regelkonform dem Start von Shutterfly zu.
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Beitragvon Silke » 03.11.2007 16:17

Warendorf (fn-press). Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) wird im Fall der positiven Dopingprobe des Pferdes Air Jordan Z (Reiter: Daniel Deußer/Valkenswaard) anlässlich des Weltcupfinales Springen in Las Vegas (19. bis 22. April) ihr eingeleitetes nationales Ermittlungsverfahren weiter fortsetzen.

Zum Hintergrund: Die bei der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) für die Bearbeitung des Falles zuständige Verwaltungsebene der FEI (Investigating Body) hatte der deutschen FN mitgeteilt, dass der Fall aufgrund von Verfahrensfehlern im Rahmen der Analyse der B-Probe eingestellt und nicht an das für die Entscheidung in Doping- und Fällen verbotener Medikation zuständige FEI-Tribunal weiter geleitet werde. Nach einer Überprüfung der Laborberichte zur Analyse der B-Probe erscheint der deutschen FN die Einstellung des Falles mit der gegebenen Begründung noch nicht ausreichend überprüft.



Warendorf (fn-press 24.04.08 ). Die 1. Kammer der Disziplinarkommision der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat heute beschlossen, dem Springreiter Daniel Deußer (Valkenswaard/NED) aus „wichtigem Grunde“ für die Dauer von fünf Monaten gemäß § 20 Ziffer 1 der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) keine Turnierlizenz zu erteilen.

Darüber hinaus erhält er ab heute für diesen Zeitraum keine Startgenehmigung für internationale Leistungsprüfungen im In- und Ausland sowie für nationale Leistungsprüfungen im Ausland (§ 63 Ziffer 3.1 bis 3.3 LPO). Des Weiteren werden alle für diesen Zeitraum bereits erteilten Startgenehmigungen zurückgenommen.

Zur Begründung: Daniel Deußer hat in den USA vom 28. Februar bis 4. März 2007 an der Wellington Masters Horse Show mit dem Pferd Pristanna teilgenommen. Bei einer Medikationskontrolle wurde bei Pristanna das Vorhandensein der im Wettkampf verbotenen Substanz Reserpine festgestellt. Reserpine wird nach dem amerikanischen, dem internationalen (FEI) und dem deutschen Sportregelwerk (LPO) als Dopingsubstanz angesehen. Deußer wurde dafür in den USA für die Dauer von drei Monaten von der Teilnahme an dortigen Veranstaltungen ausgeschlossen. Die Drei-Monats-Sperre begann am 1. Januar und endete am 31. März 2008.

Die FN ist für die Ausstellung von Jahresturnierlizenzen gemäß § 20 der LPO ausschließlich zuständig. Die Ausstellung einer Jahresturnierlizenz kann aus wichtigem Grund verweigert werden, eine bereits ausgestellte FN-Jahresturnierlizenz entzogen werden. Als wichtiger Grund kommt unter anderem ein Verstoß gegen die sportlich-faire Haltung und die reiterliche Disziplin in Betracht.
Zuletzt geändert von Silke am 28.08.2008 10:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Neue Anti-Dopingregeln vorgestellt

Beitragvon Silke » 03.11.2007 16:18

Lausanne/SUI (fn-press). Die Internationale Reiterliche Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI) in Lausanne hat das neue Regelwerk für Doping- und Medikationskontrollen im internationalen Pferdesport bekannt gegeben. Danach unterscheidet die FEI nun zwischen Doping, verbotener Medikation der Klasse A und verbotener Medikation der Klasse B (minder schwerer Fall). Grundsätzlich erfolgt in allen drei Fällen bei Nachweis eine Disqualifikation. Bei Nachweis von Doping kann eine Sperre von bis zu zwei Jahren, bei Nachweis einer verbotenen Medikation der Klasse A kann eine Sperre bis zu einem Jahr verhängt werden. Bei Nachweis der verbotenen Medikation der Klasse B kann eine Verwarnung oder eine Sperre erfolgen. Beim Nachweis von Dopingsubstanzen kann bereits beim Vorliegen der positiven A-Probe eine vorläufige Sperre verhängt werden. Als Verstoß gegen das Regelwerk wird nun nicht nur der Nachweis, sondern bereits der Gebrauch einer verbotenen Substanz angesehen.

Als Schutz vor einem ungewollten Doping- oder Medikationsfall hat die FEI das System des „Elective Testing“ neu eingeführt. Danach kann von einem medizinisch behandelten Pferd im Vorfeld eines geplanten Turnierstarts eine Urinprobe analysiert werden, um festzustellen, ob sich noch Rückstände der verwendeten Substanzen im Pferd befinden. Zusätzlich sollen für eine Reihe von in der Pferdemedizin häufig benutzten Substanzen Nachweiszeiten erarbeitet und in der sogenannten „Medicine Box“ aufgeführt werden. Ziel ist es, den behandelnden Tierärzten eine Hilfestellung für den Einsatz dieser Substanzen an die Hand zu geben, der es ihnen ermöglicht, in einem angemessenen zeitlichen Abstand vor dem Turnierstart zu behandeln, ohne dass daraus eine positive Medikationskontrolle resultiert. Für eine Reihe von Substanzen liegen diese Nachweiszeiten bereits vor. Verantwortliche Person im Sinne des Regelwerks bleibt auch weiterhin der Reiter, Fahrer oder Longenführer. Zusätzlich können nun aber auch Trainer, Pfleger oder Tierarzt zur Verantwortung gezogen werden.

Das neue FEI-Regelwerk sowie die Listen der verbotenen Dopingsubstanzen und der übrigen verbotenen Substanzen sind im Internet einsehbar unter http://www.horsesport.org(„Legal“).
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Beitragvon Silke » 03.11.2007 16:20

Mit Schreiben vom 23. März 2005 hat das Legal Department der Internationalen Reiterlichen Vereinigung – FEI – die Einstellung des Verfahrens gegen die Springreiterin Jessica Kürten bekannt gegeben. In dürren Worten wird der Reiterin mitgeteilt, dass „keine weiteren Maßnahmen in diesem Fall ergriffen werden“.

Kürtens Stute Libertina war beim CSIO Calgary im September 2004 positiv auf die Alkaloide Theophyllin und Koffein getestet worden. Die inzwischen am 18. März im englischen Newmarket geöffnete B-Probe war negativ. Jessica Kürten hatte bereits im Februar die von der FEI wegen fehlender Hinweise auf Leistungsmanipulation angebotene Geldbuße in Höhe von 250 Schweizer Franken und die Nicht-Veröffentlichung des Falls abgelehnt.

„Ich bin froh, selbst die Öffnung der B-Probe beantragt zu haben und meinen `Fall´ nicht in den Akten verschwinden zu lassen,“ sagt Kürten. „Andernfalls hätten wir auch nie erfahren, dass Libertinas B-Probe unzulänglich verpackt war. Ich hoffe, dass die FEI nun endlich ernsthaft das Dopingreglement und die Handhabung der Proben überprüft. Der Reitsport insgesamt steht bei Vorfällen wie diesen einfach schlecht da.

Jessica Kürten, 27. März 2005“

Die vollständigen Pressemitteilungen und Statements sind auf der Internetseite http://www.jessica-kuerten.de in der Rubrik Nachrichten von Jessica nachzulesen.
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Beitragvon Silke » 17.11.2007 08:41

Warendorf (fn-press). Die 1. Kammer der FN-Disziplinarkommission sprach gegen den Fahrer Fritz Schlubeck (Bülstringen) wegen fahrlässigen Einsatz des Pferdes Erik bei der Pferdeleistungsschau Bülstringen (5. bis 6. Mai 2007) bei gleichzeitigem Vorhandensein einer gemäß § 67 a Ziffer 1 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) im Wettkampf verbotenen Dopingsubstanz folgende Ordnungsmaßnahme aus: Der Fahrer wird vom 1. November 2007 bis einschließlich 30. April 2008 von allen Wettbewerben und Leistungsprüfungen ausgeschlossen. Ferner hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Fahrer hatte bei der Pferdeleistungsschau das Pferd Erik gestartet. Eine anschließende Medikationskontrolle ergab das Vorhandensein der gemäß § 67 a Ziffer 1 LPO im Wettkampf verbotenen Dopingsubstanz Theobromin.

Die 1. Kammer der FN-Disziplinarkommission sprach gegen die Reiter Gabi Lubahn (Schmarsow) und Steffen Lubahn (Schmarsow) wegen fahrlässigen Einsatz des Pferdes Krocket 3 bei der Pferdeleistungsschau Pinnow (16. bis 17. September 2006) bei gleichzeitigem Vorhandensein einer gemäß § 67 a Ziffer 2 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) im Wettkampf verbotenen Substanz folgende Ordnungsmaßnahme aus: Beide Reiter werden wegen Verstoß gegen § 67 a Ziffer 2 LPO vom 18. Oktober bis einschließlich 17. November 2007 von allen Wettbewerben und Leistungsprüfungen ausgeschlossen. Gegen beide Reiter wird eine Geldbuße in Höhe von jeweils 100 Euro verhängt. Ferner haben sie die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist rechtskräftig. Beide Reiter hatten jeweils bei der Pferdeleistungsschau Pinnow das Pferd Krocket 3 gestartet. Eine auf dem Turnier vorgenommene Medikationskontrolle ergab das Vorhandensein der gemäß § 67 Absatz a Ziffer 2 LPO im Wettkampf verbotenen Substanz Phenylbutazon.
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Beitragvon Silke » 15.01.2008 10:37

Warendorf (fn-press). Die 2. Kammer der FN-Disziplinarkommission sprach gegen die Reiterin Pia-Luise Aufrecht (Affalterbach) wegen vorsätzlichen Einsatzes des Pferdes Carriere Zwei bei der Internationalen Pferdeleistungsschau in Affalterbach (19. bis 22. Oktober 2006) bei gleichzeitigem Vorhandensein einer gemäß § 67 a Ziffer 1 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) verbotenen Dopingsubstanz folgende Ordnungsmaßnahme aus: Die Reiterin wird für die Dauer von sechs Monaten von der Teilnahme an allen Wettbewerben und Leistungsprüfungen ausgeschlossen. Die in dieser Sache vom Tribunal der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI) am 7. August 2007 ausgesprochene Sperre in gleicher Höhe wirkt gemäß § 65. 1.3 LPO automatisch auch als nationale Sperre und wird daher in vollem Umfang angerechnet. Die ausgesprochene Sperre läuft vom 11. September 2007 bis einschließlich 10. März 2008. Gegen die Reiterin wird weiterhin eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro verhängt. Ferner hat sie die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Reiterin hatte bei der Internationalen Pferdeleistungsschau in Affalterbach das Pferd Carriere Zwei gestartet. Eine anschließende Medikationskontrolle ergab das Vorhandensein der gemäß § 67 Absatz a Ziffer 1 LPO verbotenen Dopingsubstanz Testosteron. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die 2. Kammer der FN-Disziplinarkommission sprach gegen den Reiter Karl Kalhammer (Bad Griesbach) wegen fahrlässigen Einsatzes des Pferdes Pavarotti bei der Pferdeleistungsschau Moosham (17. bis 19. August 2007) bei gleichzeitigem Vorhandensein einer gemäß § 67 a Ziffer 2 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) im Wettkampf verbotenen Substanz folgende Ordnungsmaßnahme aus: Der Reiter wird für die Dauer von vier Monaten von allen Wettbewerben und Leistungsprüfungen ausgeschlossen. Die ausgesprochene Sperre läuft vom 27. November 2007 bis einschließlich 26. März 2008. Gegen ihn wird eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro verhängt. Ferner hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Reiter hatte bei der Pferdeleistungsschau das Pferd Pavarotti gestartet. Eine anschließende Medikationskontrolle ergab das Vorhandensein der gemäß § 67 Absatz a Ziffer 2 LPO im Wettkampf verbotenen Substanz Phenylbutazon. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die 1. Kammer der FN-Disziplinarkommission sprach gegen den Reiter Jan Phillip Schultz (Böbs) wegen fahrlässigen Einsatzes des Pferdes Cocolino S bei der Pferdeleistungsschau Ahrensfelde (20. bis 22. Juli 2007) bei gleichzeitigem Vorhandensein von gemäß § 67 a Ziffer 1 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) verbotenen Dopingsubstanzen folgende Ordnungsmaßnahme aus: Der Reiter wird für die Dauer von drei Monaten von allen Wettbewerben und Leistungsprüfungen ausgeschlossen. Die ausgesprochen Sperre läuft vom 8. Dezember 2007 bis einschließlich 7. März 2008. Gegen ihn wird eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro verhängt. Ferner hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Reiter hatte bei der Pferdeleistungsschau das Pferd Cocolino S gestartet. Eine anschließende Medikationskontrolle ergab das Vorhandensein der gemäß § 67 Absatz a Ziffer 1 LPO verbotenen Dopingsubstanzen Coffein, Theophyllin und Theobromin. Das Urteil ist rechtskräftig.
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Beitragvon Silke » 28.08.2008 10:23

Hongkong/HKG (fn-press 21.08.08 ). Die Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI) hat Springreiter Christian Ahlmann (Marl) von den Olympischen Spielen suspendiert. Im Rahmen einer Medikationskontrolle am 17. August bei den Olympischen Spielen in Hongkong wurde bei seinem Pferd Cöster die Substanz Capsaicin nachgewiesen. Dies teilte das Legal Department der Internationalen Reiterlichen Vereinigung gestern gegen 20 Uhr dem Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Dr. Hanfried Haring, mit.

Im Anschluss wurde das Ergebnis der Medikationskontrolle dem Chef de Mission, Reinhard Wendt (Warendorf), und dem Reiter Christian Ahlmann mitgeteilt. Die internationale Reiterliche Vereinigung hatte heute zur Klärung des Sachverhaltes um 10 Uhr eine Anhörung angesetzt, die zu folgendem Ergebnis führte:

Christian Ahlmann wurde mit sofortiger Wirkung von den Olympischen Spielen ausgeschlossen und darf damit nicht am olympischen Finalspringen heute Abend teilnehmen. Damit tritt bei Olympischen Spielen die neue Regelung in Kraft, die vorsieht, dass Reiter und Pferd bereits nach einer positiven A-Probe vom Turnier suspendiert werden. Die Öffnung der B-Probe ist für Freitag, 22. August, um 10 Uhr im "Hong Kong Analytical Laboratory" vorgesehen.

*Die Beschleunigung des Verfahrens, die international unter besonderer Mitwirkung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ins Leben gerufen wurde, ist genau richtig*, bekräftigte Dr. Haring die neue Regelung. *Wir werden seitens der FN alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den Fall aufzuklären*, so Haring weiter.



Hongkong (fn-press 27.08.08.). Wie die Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI) heute bekannt gab, konnte auch in der B-Probe bei Christian Ahlmanns Pferd Cöster, die am 22. August bei den Olympischen Spielen in Hongkong geöffnet wurde, die im Wettkampf verbotene Substanz Capsaicin nachgewiesen werden. Das Ergebnis teilte die FEI der deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) heute mit.

Cöster war nach der ersten Nationenpreisrunde am 17. August in Hongkong positiv auf Capsaicin getestet worden. Der aus Marl stammende Ahlmann wurde nach Bekanntgabe der Ergebnisse am 21. August mit sofortiger Wirkung von den Olympischen Spielen ausgeschlossen und durfte damit auch nicht am olympischen Finalspringen teilnehmen. Damit trat bei Olympischen Spielen die neue Regelung in Kraft, die vorsieht, dass Reiter und Pferd bereits nach einer positiven A-Probe vom Turnier suspendiert werden.

Die FEI hat eine Anhörung von Christian Ahlmann für den 6. September in Lausanne angesetzt.


Lausanne/SUI (fn-press, 02.04.2009). Der Internationale Sportgerichtshof, Court of Arbitration for Sports (CAS), in Lausanne hat den Springreiter Christian Ahlmann (Marl) wegen Dopings seines Pferdes Cöster für die Dauer von acht Monaten gesperrt. Das Gericht widersprach damit dem Urteil des Tribunals der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI), das den 34-Jährigen am 22. Oktober 2008 nur wegen verbotener Medikation für vier Monate gesperrt hatte. Grund der Sperre war eine positive Medikationskontrolle bei Ahlmanns Pferd Cöster im Rahmen der Olympischen Spiele in Hongkong.

Der Springreiter war zunächst bis zum 18. Dezember von allen Turnieren ausgeschlossen. Der Sportgerichtshof setzte ebenfalls die Sperre beginnend ab dem 21. August 2008 an, so dass Ahlmann bis zum 20. April nicht an Turnieren teilnehmen darf. Die Erfolge Ahlmanns, die er ab dem 19. Dezember 2008 bis heute erritten hat, werden aberkannt. Eine Urteilsbegrundung des CAS liegt den Parteien bisher noch nicht vor.

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hatte gegen das Urteil des FEI-Tribunals Berufung eingelegt, da für die FN der Dopingvorwurf gegen Ahlmann durch die Begründung des FEI-Tribunals nicht ausgeräumt war. „Es war die richtige Entscheidung, beim CAS in Berufung zu gehen. Wir wollten seitens des Verbandes überprüfen lassen, ob es sich bei Cöster um verbotene Medikation oder Doping gehandelt hat“, so FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach.
Zuletzt geändert von Silke am 08.04.2009 04:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Hannoveraner » 28.08.2008 16:11

Wie kann man sein Pferd nur Dopen :( :evil:
Und das auch noch von der Deutschen Mannschaft...
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